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AGB

Kontaktdaten

CKI Immobilien
Christian Kusch

Immobilienberater

Ida-Dehmel-Ring 2
68309 Mannheim

Telefon: 0621 7247292
Telefax: 0621 7247338

E-Mail: info@kusch-immobilien.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CKI Immobilien

1.

A. Die von uns gemachten Angebote beruhen auf Angaben unserer Vertragspartner und sind für uns unverbindlich. Wir geben lediglich die Angaben weiter, die uns von dem anderen Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden. Für die inhaltliche Richtigkeit und eine mögliche Verpflichtung unseres Vertragspartners zum Vertragsabschluß können wir keine Haftung übernehmen.

B. Zur unserer Tätigkeit gehören auch Finanzierungsvermittlungen. Unsere Tätigkeit besteht nur darin, Finanzierungsangebote von Finanzierungsinstituten wie Banken, Lebensversicherungen usw. Kunden zu vermitteln. Rechte und Pflichten in Bezug auf die Finanzierungsverträge können nur zwischen den Kunden und den Finanzierungsinstituten entstehen. Die bei diesen Vermittlungstätigkeiten anfallenden Provisionen werden von den Finanzierungsinstituten übernommen. Die nachfolgenden Vorschriften gelten bis auf die Ziff. 10 und 11 lediglich für Objektvermittlungen.

2.

Sämtliche Angaben und Informationen, die einen Auftraggeber erteilt werden, sind nur für diesen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der Auftraggeber den Schaden zur ersetzen, der uns als Makler entsteht, mindestens jedoch die entgangene Provision, sofern es wegen des Fehlverhaltens des Auftraggebers zu keinem Abschluss gekommen ist.

3.

Wir werden als Makler provisionspflichtig tätig. Die Provision ist von dem Auftraggeber für den Nachweis eines Objekts oder die Vermittlung eines solchen zu bezahlen. Der Auftraggeber erkennt an, dass auch die Mitwirkung oder die Mitverursachung des Maklers zu einem Vertragsabschluß den vollen Provisionsanspruch begründet. Auch der Nachweis des Meistbietenden bei einer zwangs- oder freiwilligen Versteigerung begründet den vollen Provisionsanspruch, wenn dieser den Zuschlag erhält.

4.

Wird die Chance des Maklers die Provision zu verdienen, infolge eines Verhaltens des Auftraggebers erheblich behindert, vereitelt oder verletzt der Auftraggeber seine Alleinauftragspflicht hat der Auftraggeber dem Makler dessen nachweisliche Aufwendungen, insbesondere die Kosten der Inserate, Exposes sonstigen Prospekten und die Fahrtenkosten nach den Bahntarifen 1. Klasse zu ersetzen. Die von dem Makler geführten Verhandlungen und KFZ Kosten werden pauschal mit € 500,-- festgelegt. Das Recht des Auftraggebers, niedrigere Aufwendungen als den vorstehenden Bestimmungen gemäß nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.

5.

In denen Fällen, in den der Auftraggeber nach der Ziff. 4 zu Aufwendungsersatz verpflichtet ist, ist der Makler zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

6.

Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall notarielle Beurkundung eines Kaufvertrages an den Makler eine Provision in Höhe von 3,48% des Gesamtkaufpreises einschl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den

Provisionsanspruch des Maklers nicht. Im Erfolgsfall bei der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien wird von dem Makler eine Provision von 2 Monatspacht- oder Mietzinsbeträgen zzgl. der jeweils geltenden MWSt verlangt.

7.

Sofern dem Auftraggeber ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt ist, so ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen und auch die einzelnen Umstände dazu anzugeben.

Sollte ein Nachweis oder eine Vermittlung eines Dritten zum Vertragsabschluß führen, so hat der Auftraggeber den Makler ebenfalls unverzüglich über die gesamten Umstände zu informieren. Der Makler kann verlangen, dass der Auftraggeber ihm eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages vorlegt und vertragliche Nebenabreden mitteilt.

8.

Der Maklerauftrag läuft zunächst ab festzulegendem Beginn 3 Monate. Er verlängert sich um weitere 3 Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt wird. Nach Ablauf von 2 Jahren ab Vertragsbeginn endet der Auftrag auch ohne Kündigung, wenn er nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien verlängert wird.

9.

Besichtigungen sind nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich jeder Interessent umfassende Kenntnisse über das Objekt beschaffen. Deshalb kann eine spätere Behauptung, das Objekt sei nicht hinreichend bekannt gewesen, nicht akzeptiert werden, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass er hinsichtlich des Objekts bewusst in die Irre geführt wurde oder ihm bewusst Tatsachen zu dem Objekt verschwiegen wurden.

10.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern es gesetzlich vereinbart werden kann, Mannheim.

11.

Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.